Internationaler Rahmen des Raumfahrtgesetzes
Die Schweiz hat vier Weltraumübereinkommen der UNO ratifiziert.

- Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper Weltraumvertrag (1967)
- Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern (1968)
- Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände (1972)
- Übereinkommen über die Registrierung von Weltraumgegenständen (1974)
Aus diesem internationalen Rahmen ergibt sich für die Staaten eine Reihe allgemeiner Prinzipien:
- die Freiheit der Erkundung und der Nutzung des Weltraums zum Wohle und im Interesse der gesamten Menschheit;
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung;
- die Nichtaneignung des Weltraums;
- die Nutzung des Weltraums zu friedlichen Zwecken;
- die Zusammenarbeit, die gegenseitige Unterstützung und der Status von Raumfahrerinnen und Raumfahrern als Gesandte der Menschheit;
- die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten für ihre nationalen Aktivitäten;
- die völkerrechtliche Haftung der Staaten für Schäden durch Weltraumgegenstände;
- die Registrierung von Weltraumgegenständen;
- die Hoheitsgewalt und Kontrolle der Staaten über die Weltraumgegenstände;
- der Umweltschutz im Weltraum.