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Hintergrund der Gesetzesarbeiten

Die Nutzung von Raumfahrttechnologien und -anwendungen gehört für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und den Staat zum Alltag: Wettervorhersage, globale Kommunikation und Vernetzung, Überwachung und Steuerung von Verkehrs- und Energienetzen, Prävention von und Schadenminderung bei Naturkatastrophen, Klima- und Umweltbeobachtung, auf Satellitendaten basierende Navigationsdienste – diese und andere Anwendungen auf der Erde basieren auf Daten von Satelliten im Weltraum. Weltraumbasierte Infrastrukturen haben eine breite Palette an Nutzen. Sie tragen somit nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zum Funktionieren der Wirtschaft und des Gemeinwesens und damit zu unserem Wohlstand bei. Darüber hinaus liefert die Raumfahrt wesentliche Beiträge für neue wissenschaftliche Erkenntnisse über den Weltraum, die Erde und den Menschen.

Die strategischen Stossrichtungen und Handlungsfelder der «Weltraumpolitik 2023» beziehen sich auch auf die Arbeiten am Raumfahrtgesetz.

Während der letzten Jahrzehnte akzentuieren und beschleunigen sich im Raumfahrtbereich weltweit neue Entwicklungen und die Kommerzialisierung des Sektors bietet neue Möglichkeiten. Auch in der Schweiz steigt die Zahl öffentlicher und privater Akteure, die in der Raumfahrt tätig sind.

Angesichts dieser verschiedenen Trends in der Raumfahrt hat der Bundesrat im Februar 2022 beschlossen, die Schweizer Weltraumpolitik zu aktualisieren und eine Vernehmlassungsvorlage für ein Raumfahrtgesetz zu erarbeiten. Die im April 2023 durch den Bundesrat verabschiedete Weltraumpolitik 2023 dient als Kompass für künftige Tätigkeiten des Bundes in diesem Sektor und als politische Leitlinie für die Arbeiten am neuen Bundesgesetz. Das neue bzw. erste Raumfahrtgesetz des Bundes soll den öffentlichen und privaten Akteuren im Raumfahrtbereich einen schlanken und doch verlässlichen Rechtsrahmen bieten.

Gemäss aktueller Planung werden das neue Bundesgesetz über die Raumfahrt und die dazugehörige Bundesratsverordnung nicht vor 2028 in Kraft treten. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zum Vorentwurf eröffnet, anschliessend folgt die parlamentarische Phase.